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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.

2. Zustandekommen des Vertrages, Preise, Zahlung
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, indem wir die Bestellung des Kunden annehmen, bzw. dessen Angebotsannahme bestätigen.
2.2. Unsere Angebotspreise schließen Fracht, Versicherung, Zoll und Mehrwertsteuer nicht ein.

3. Versand, Gefahrtragung, Teillieferungen
3.1. Der Versand erfolgt ab unserem Werk auf Kosten und Gefahr des Kunden.
3.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

4. Auswahlgeschäfte
4.1. Ware, die wir dem Kunden zur Auswahl oder als Muster überlassen haben, können wir jederzeit vom Kunden zurückverlangen.
4.2.. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassene zur Auswahl oder als Muster überlassene Ware gegen die Gefahren Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl in Höhe unseres Verkaufspreises zu sichern.

5. Mängelrüge, Gewährleistung
5.1.Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.
5.2. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
5.3. Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.

6. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche
6.1. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden und auf Aufwendungsersatz sind - unabhängig von ihrer Rechtsnatur - ausgeschlossen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht
a) soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht,
b) bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer schuldhaften Pflichtverletzung, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt,
c) soweit nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Im Fall durch einfache Fahrlässigkeit verursachter Sach- oder Vermögensschäden haften wir nur auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
6.2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsbeziehung herrührender Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist. Bei laufender Rechnung dient das Vorbehaltseigentum der Sicherung unserer Saldoforderung. Der ausländische Kunde hat den Eigentumsvorbehalt möglichst gleichwertig nach Ortsrecht abzusichern und ist verpflichtet, uns zu informieren, wenn hierfür Mitwirkungshandlungen erforderlich sind.
7.2. Der Kunde darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
7.3. Soweit ein Weiterverkauf der Vorbehaltsware erfolgt, tritt der Kunde bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises einschließlich Mehrwertsteuer sicherungshalber an uns ab.
7.4. Zugriffen Dritter (z.B. Pfändungen oder Beschlagnahme) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort unverzüglich schriftlich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
7.5. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen, auch ohne, dass wir vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Eigentumsrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.6. Wir werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freigeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
7.7. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

8. Datenverarbeitung

Alle Daten des Kunden werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Information zum Datenschutz für Kunden und Geschäftspartner (auch abrufbar unter Datenschutz).

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Recht
9.1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
9.2. Gerichtsstand ist Stuttgart. Wir können den Kunden auch an seinem Sitz in Anspruch nehmen.
9.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Salvatorische Klausel
Solle eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzten, die der bisherigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommt.